Sportschützenkreis 8 Mannheim
Information zum Sachkundelehrgang

Grundlagen

Mit dem 2003 in Kraft gesetzten Waffengesetz (WaffG) und der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung (AWaffV) wurde verbindlich vorgeschrieben, dass die Sachkunde durch eine Prüfung nachzuweisen ist und welche Kenntnisse nachzuweisen sind (§ 7 WaffG, §§ 1, 2 AWaffV).

Der DSB hat darauf im März 2017 Richtlinien erlassen, in denen festgelegt wurde, dass ein Sachkundelehrgang 22 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfassen sollte. Die Richtlinien des DSB sollten oberste Richtschnur für die Sachkundeausbildung sein, denn damit ist sichergestellt, dass die von der jeweiligen Ausbildungsstelle ausgestellten Sachkundebescheinigungen ohne Probleme durch die Waffenbehörden anerkannt werden.

Inhalt der Sachkunde :

Teil 1 : Waffenrechtliche Grundlagen (WaffG, AWaffV)
Teil 2 : Beschussrechtliche Grundlagen
Teil 3 : Notwehr und Notstand
Teil 4 : Waffentechnische Grundlagen
Teil 5 : Handhabung von Schusswaffen
Teil 6 : Sportordnung

Kosten

Standaufsicht

Sachkunde mit Prüfung

Sachkunde und Standaufsicht
      20,-- €

    100,-- €

    120,-- €
Die Teilnahmegebühr ist bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn auf nachfolgendes Konto zu überweisen.
Bank : VR Bank Rhein-Neckar
IBAN : DE65 6709 0000 0015 2803 01