Sportschützenkreis 8 Mannheim
Aktuelles

Weihnachtsgrüße vom Kreisschützenmeister 23.12.2023


Breite Allianz lehnt Waffenrechtsverschärfung ab 12.01.2023



Spitzenvertreter von rund 2,2 Millionen legalen Waffenbesitzern haben gestern getagt. Aktionismus und Symbolpolitik von Bundesinnenministerin Faeser wurde stark kritisiert.

    mehr erfahren


Rück- und Ausblick von Hans-Heinrich von Schönfels 09.12.2022



Es ist mittlerweile Usus, dass sich DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels mittels Präsidentenbrief direkt an die DSB-Vereine und jedes einzelne Mitglied wendet. Von Schönfels lässt das Jahr 2022 Revue passieren und gibt einen Ausblick auf das nächste Jahr.
So fasst von Schönfels natürlich das sportlich überwiegend erfolgreiche Jahr zusammen und gibt einen kompakten Überblick zum Thema Blei. Und auch die zunehmenden digitalen Service-Angebote des DSB hebt der Präsident nochmals hervor. Den DSB-Vereinen empfiehlt er, sich am Programm des Deutschen Olympischen Sportbundes „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ zu beteiligen, um finanzielle Förderung zu erhalten und die Menschen wieder zum Sport zu bringen. Und natürlich wirft er auch einen Blick auf den sportlichen Höhepunkt des nächsten Jahres, die Bogensport-Weltmeisterschaft in Berlin, für die es ab sofort Tickets gibt.

     Zum Präsidentenbrief


RWK Sportgewehr und Sportpistole auf der Landesebene 01.02.2022

Die RWK's Sportgewehr und Sportpistole auf der Landesebene stehen an. Doch bevor wir uns die Arbeit machen die Gruppen im RWK- Onlinemelder zu erfassen, sollten wir wissen wer von euch an den Wettkämpfen teilnehmen möchte bzw. seine Mannschaft abmelden muss. Bei Abmeldungen kann es dann sein, das Gruppen zusammengelegt werden müssen damit eine funktionierende Runde zustande kommt.
Daher möchte ich euch bitten mir zu melden wer teilnehmen möchte.

Das ganze per Mail bis 06.02.2022 18.00 Uhr

Meine Mailadresse lautet:     rwkleitung@bsvleimen.de

Gerhard Göpferich
RWK-Rundenkampfleitung BSV

Info des Badischen Sportschützenverbandes 21.04.2021

Sicher haben es die meisten unter Ihnen bereits vermutet – der erste Rundenwettkampf 2021 (geplant für den 25.04.2021) wird nicht stattfinden können.
Leider erlaubt es die aktuelle Situation und die Corona-Verordnung nicht, dass die Rundenwettkämpfe 2021 wie geplant am kommenden Wochenende beginnen. Viele Vereine können gar nicht oder nur eingeschränkt die Schießstände benutzen. Diesen Umständen müssen wir mit unserer Entscheidung Rechnung tragen. Wir bleiben aber optimistisch und hoffen weiter auf die Durchführung der Runde 2021.

Hier die neue Planung:
  • Die ersten drei Wettkämpfe werden verschoben und zeitlich hinten angehängt.
  • Der erste Wettkampf soll am 30.05.2021 stattfinden.
  • Die Wettkämpfe an den Terminen 18.07.2021 und 25.07.2021 sollen wie geplant stattfinden.
  • Voraussichtlich bleibt es beim Fernwettkampfmodus – hier entscheiden wir aber kurzfristig je nach Corona-Lage.
  • Über die neuen Termine der verschobenen drei Wettkämpfe werden wir sie rechtzeitig informieren.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Landessportleitung oder die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Infoschreiben vom BSB 18.03.2021

Befragungen im Rahmen unseres Forschungsprojekts »SicherImSport«

Sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im organisierten Sport Häufigkeit und Formen sowie der Status Quo der Prävention und Intervention

Liebe Sportvereinsmitglieder in Baden-Württemberg,
hiermit möchten wir Sie über das Forschungsprojekt »SicherImSport« informieren, das vom Landessportbund NRW und vom Landessportverband Baden-Württemberg e. V. mit seinen Mitgliedsorganisationen sowie von neun weiteren Landessportbünden gefördert wird. Durchgeführt wird das Projekt von der Bergischen Universität Wuppertal und dem Universitätsklinikum Ulm. In Baden-Württemberg betreuen die Sportjugenden das Forschungsprojekt zusätzlich und werden hierbei durch ihre Erwachsenenverbände unterstützt.

Das Projekt setzt sich zum Ziel, umfassende Daten zu Häufigkeit und Formen von sexualisierten Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im organisierten Sport zu erheben sowie den Status Quo der Prävention und Intervention im organisierten Sport festzuhalten. Weitere Informationen zur Zielsetzung, den unterschiedlichen Modulen im Forschungsprojekt sowie zum Ablauf des Projektes finden Sie in der beiliegenden Projektpräsentation. Ab sofort wird im Rahmen des Projektes eine anonymisierte Online-Befragung für Sportvereinsmitglieder ab 16 Jahren durchgeführt. Diese Umfrage richtet sich an alle Vereinsmitglieder im Sport in Baden-Württemberg.

Den Link zur Teilnahme finden Sie hier

FAQs


Info des Badischen Sportschützenverbandes 12.03.2021

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, gilt folgendes in Bezug auf die ersten Lockerungen für den Schießsport:

Für Schießsport- und Schießsportanlagen gilt:
  • mit nicht mehr als zehn Personen (nur im Freien) bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 je 100.000 Einwohner
  • mit nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (innen und außen) bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 je 100.000 Einwohner
  • mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes und einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, bei dienstlichen Zwecken beim Spitzen-oder Profisport (nur im Freien) bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100 je 100.000 Einwohner
Das für den jeweiligen Land- oder Stadtkreis zuständige Gesundheitsamt stellt fest, welche Inzidenz ab wann gegeben ist und welche Regelungen gelten. Entscheidend für den Betrieb der Sportanlage und Sportstätte ist der Ort im jeweiligen Land- oder Stadtkreis.

Ergänzender Hinweis:
die Standaufsicht zählt nicht zu der maximal erlaubten Personenanzahl, bzw. zu den erlaubten Haushalten. Die Aufsicht darf zusätzlich anwesend sein, muss aber den Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig einhalten.

Infobrief des Badischen Sportschützenverbandes 08.03.2021

Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung erlassen. Diese sehen zum 8. März Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen vor. Das Öffnungskonzept umfasst mehrere Stufen, die grundsätzlich an die Inzidenzen von Stadt- und Landkreisen gebunden sind.
Die aktuellen Informationen sowie eine Kurzübersicht hat der BSV hier für Sie zusammengestellt:

      Übersicht

Infobrief des Badischen Sportschützenverbandes 21.01.2021

WBK Anträge / Schießnachweise

Auf Grund der Coronasituation bedingten Schießpausen, sind bei WBK Antragstellung 18 Schießnachweise für die 12 Monate vor der Antragstellung zu erbringen.
Um den Mitgliedern das Einreichen der Schießnachweise zu erleichtern, möchten wir darauf hinweisen, dass wir hierfür entweder Kopien der Schießbücher, oder das von uns auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellte Formular zum Nachweis der Sportschützeneigenschaften akzeptieren. Dieses Formular haben wir überarbeitet, es ist nun wesentlich übersichtlicher.

      Formular

Infobrief des Badischen Sportschützenverbandes 13.01.2021

die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021 beschlossen. Für den Schieß- und Bogensport haben sich keine Änderungen zur vorherigen Corona-Verordnung ergeben.
Die bestehenden Maßnahmen wurden bis Ende Januar 2021 verlängert.

Infobrief des Badischen Sportschützenverbandes 02.11.2020

Aufgrund der aktuellen, besorgniserregenden Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg hat die Landesregierung mit einer Verschärfung der Corona-Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert. Die Regelungen treten zum 2. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis 30. November 2020.
Da der „Lockdown Light“ auch den Schießsport und damit unser Vereinsleben betrifft, möchten wir Sie mit diesem Infobrief über das Wichtigste informieren:    weiterlesen

Einbruch beim Schützenverein Sandhofen 14.3.2019

In der Nacht vom 10. auf den 11. März 2019 erfolgte ein Einbruch beim Schützenverein Sandhofen. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand, geht man vereinsintern davon aus, dass gezielt nach scharfen Waffen gesucht wurde.

weitere Infos

Luftpistolenrunde in Kreis 8 29.09.2018

Sehr geehrte Mitglieder des Schützenkreises 8,
wie ihr wisst steht der Kreisvergleichskampf in den Luftdisziplinen in Kürze an. Leider habe ich erfahren, dass außer 1744 und Seckenheim, keine oder nur vage Aussagen abgegeben haben. Um einen Wettkampf durchführen zu können bedarf es auch bei diesem Wettkampf einiger Vorbereitung.
Bei den Kreisrundenwettkämpfen mussten die Vereine an den Kreisrundenwettkampfleiter ihre Mannschaften melden. Da für die Mannschaften Schützen benötigt wurden, waren die Namen bekannt, die in den Mannschaften schießen. Bei den Vergleichswettkämpfen ist das nicht anders. Thomas Kühnau benötigt die Namen für die Einteilung der Starts und Peter Juraschek benötigt diese für die Ergebnislisten. Es kommt hier nicht auf zwei oder drei Namen mehr oder weniger an.Deshalb benötigen wir die Namen der Schützen kurzfristig um eine Einteilung vornehmen zu können und die Vereinsverantwortlichen über die Einteilung zu informieren. Wenn Schützen nicht gemeldet sind werden diese hinter die gemeldeten Schützen gesetzt. Dadurch gibt es Unruhe und Unzufriedenheit unter den Schützen, weil diese warten müssen. Wer bekommt den schwarzen Peter, die Verantwortlichen und der Kreis, zugeschoben. Es gibt sicherlich hierzu noch mehr zu sagen, ich denke aber die Vereine haben auch eine Verantwortung und wenn mit dieser Passivhaltung die Kreisvergleichswettkämpfe nur ungenügend durchgeführt werden können, liegt es sicherlich nicht nur an den Kreisverantwortlichen (die Vereine sind der Kreis).
Wir haben uns mehrmals über diesen Modus unterhalten, keiner ist aufgestanden und hat gesagt, das will ich nicht. Es gab Einwände, die wie ich meine ausgeräumt wurden.
Ich bitte um Rückmeldung, vor allem an Thomas Kühnau. Die Zeit drängt.

Wolfgang Grabler

Treffen zum Böllerschießen 12.7.2018

Die Verbände des Saarlandes, der Pfalz und Baden haben sich darauf verständigt, ab 2018 ein gemeinsames Südwestdeutsches Böllerschützentreffen zu veranstalten.
Den Beginn dieser gemeinsamen Böllertreffen macht in 2018 das Saarland (siehe Anhang), in 2019 folgt die Pfalz und am 14.6.2020 Baden (KKS Zeutern). Hier möchte ich die Tatsache, dass die Zillertaler Schürzenjäger dort am 13.6. aufspielen werden, schon heute erwähnen.
Solche Veranstaltungen leben nur von und mit Euch, auch wenn die Anreise alle drei Jahre uns etwas mehr abverlangt. Lasst uns gemeinsam eine neue Tradition beginnen und unterstützt mit Eurer Anwesenheit die gastgebenden Vereine und lasst Ihnen die höchste Form der Ehrerbietung des Mittelalters zukommen.
Als Böllerreferent des Badischen Sportschützenverbandes und des Schützenkreises 11 Bruchsal würde ich mich sehr freuen, viele von Euch am 5. August in Ensdorf/Saar zum Beginn dieser neuen Tradition begrüßen zu dürfen.

Ausschreibung     Programm

Datenschutzgrundverordnung 12.4.2018

Am 25. Mai 2018 treten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das diese Verordnung ergänzende Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG) in Kraft. Damit verbunden sind Veränderungen der Rechtslage im Bereich des Datenschutzes, die es auf Seiten von Vereinen und Verbänden zu beachten gilt.

weitere Informationen


Änderungen des Waffengesetzes sind in Kraft 10.7.2017

Am Donnerstag, den 18. Mai hat der Deutsche Bundestag um 22.31 Uhr das 2. Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Ab dem 06.07.2017 sind diese Änderungen gültig, nachdem sie heute im Bundesgesetzblatt auf Seite 2133 veröffentlicht wurden.

Artikel vom DSB

Aufbewahrung der WBK-pflichtigen Waffen 14.6.2017

Der Bundestag hat dem Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat dieser Änderung in Kürze ebenfalls zustimmt. Mit der darauf folgenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt diese Änderung in Kraft.

Wichtiger Teil in der Gesetzesänderung ist die Aufbewahrung der WBK-pflichtigen Waffen. In die aufgeführte Bestandschutzregelung fallen nur diejenigen Schützen, die bis zum Zeitpunkt des in Krafttretens des Gesetzes eine WBK mit Waffe und entsprechender Aufbewahrung (noch Tresore Stufe A oder B) besitzen.
Nach diesem Zeitpunkt sind nur noch Tresore der Stufe 0 nach EN 1143-1 oder höher zulässig.

Widerstandsgrade nach EN 1143-1
In den Normen EN 1143-1 und EN 1143-2 sind die Anforderungen und Prüfverfahren festgelegt, nach denen Wertschutzschränke, Wertschutzraumtüren und Wertschutzräume (EN 1143-1) bzw. Depositsysteme (Einwurftresore, EN 1143-2) auf ihren Einbruchschutz getestet werden.
Grundlage für die Zertifizierung sind umfangreiche Aufbruchtests mit verschiedenen mechanischen und thermischen Einbruchwerkzeugen, die von unabhängigen Institutionen wie z. B. der VdS Schadenverhütung GmbH durchgeführt werden. Nur Tresore, die diesen Tests standhalten, erhalten als Qualitätssiegel eine entsprechende Prüfplakette von Zertifizierungsstellen wie der VdS oder der ESSA (European Security Systems Association) mit ihrem Prüfinstitut ECB-S.
Abhängig davon, wie lange die Tresore den Aufbruchtests standhalten, unterscheidet man verschiedene Widerstandsgrade. Sie reichen in der Regel von N(0) bis 10 und werden häufig in römischen Ziffern ausgedrückt (von N(0) bis X). Statt "Widerstandsgrad" wird häufig auch der Begriff "VdS-Klasse" gleichbedeutend verwendet.

Anfragen und Mitteilungen 12.5.2017

Unter dem Menüpunk 'Kontake' besteht ab sofort die Möglichkeit Anfragen zu stellen bzw. Mitteilungen auf unsere Homepage zu bringen.

Seniorennachmittag in St. Leon-Rot 15.9.2016

Nach alter Tradition, wie alljährlich, laden wir alle Seniorinnen und Senioren unserer BSV-Vereine mit Begleitung zum gemütlichen Senioren-Nachmittag ein. Bei Kaffee, Kuchen und einem kleinen Unterhaltungsprogramm wollen wir mit Ihnen ein paar gemütliche Stunden verbringen.

Die Veranstaltung findet am Sonntag, den 25. September 2016, ab 14.30 Uhr, im Kulturzentrum HARRES in St. Leon-Rot statt.

     BSV - Vorstand

    Einladung

Landesjugendtag Baden in Mannheim-Rheinau am 16. Juli 2016 28.5.2016

Der Badische Sportschützenverband veranstaltet am 16. Juli 2016 um 15.00 Uhr im Nachbarschaftshaus Rheinau seinen 7. Landesjugendtag. Dazu sind als Delegierte die Jugendleitung und / oder die Jugendsprecher der Vereine stimmberechtigt.

Die Anzahl der stimmberechtigten Delegierten ergibt sich lt. Jugendordnung aus der Meldestatistik BSV Stand 01.01.2016. Ihre stimmberechtigten Delegiertenanzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung.

    Einladung

Schützenwesen als Imaterialles Kulturerbe ausgezeichnet 21.3.2016

Das Schützenwesen in Deutschland wurde im Dezember 2015 in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Der Präsident des Deutschen Schützenbundes, Heinz-Helmut Fischer, hat zu diesem Thema einen Präsidentenbrief herausgegeben.
So können zum Beispiel die Schützenvereine des Deutschen Schützenbundes das Logo nach Registrierung für ihre nichtkommerziellen Zwecke nutzen.

Zum kompletten Präsidentenbrief des DSB führt dieser Link.

   Kreisjubiläum 2015 31.12.2015

2015 war das Jubiläumsjahr für den Sportschützenkreis 8 Mannheim

Näheres siehe Veranstaltung

   Verschärfung des Waffenrechts 5.12.2015

Die EU will scham- und skrupellos die Pariser Terroranschläge für eine weitgehende Verschärfung des Waffenrechts missbrauchen, obwohl diese mit illegalen Kriegswaffen verübt wurden. Die geplanten Änderungen zielen aber ausschließlich gegen Besitzer legaler Waffen und unbescholtene Bürger.

den gesamten Bericht

   Sportlermedaille 21.7.2015

Für sportlichen Erfolge bei den Landesmeisterschaften bzw. bei den Deutschen Meisterschaften werden die erfolgreichen Schützen vom Sportschützenkreis Mannheim mit einer Medaille ausgezeichnet.

Näheres siehe Veranstaltung

   Neue Internetseiten 6.1.2015

Nach fast 8 Jahren erscheinen unserer Internetseiten in einem neuen Layout. Der Aufbau der Seiten ist noch in Arbeit und wird schrittweise vervollständigt.